Der seit dem 24.11.1970 rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. L 10 Markenfeld wurde gemäß § 13 BauGB im Bereich des Flurstücks 1072, Flur 16, der Gemarkung Letmathe geändert.
Im März 2015 ist das gesamte Gebäude der städtischen Kindertagesstätte "Im Markenfeld" einem Brand zum Opfer gefallen. Nun ist geplant, die Einrichtung nach dem heutigem Stand der Technik und den aktuellen Vorgaben des Raumprogramms für Kindertagesstätten neu zu errichten. Die planungsrechtliche Grundvoraussetzung dafür ist die Änderung des Bebauungsplanes.
Termin | Verfahrensschritt |
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22.06.2015 - 31.07.2015 | Beteiligung der Behörden u. sonst. Träger öffentl. Belange gem. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB |
06.07.2015 - 07.08.2015 | Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB |
22.09.2015 | Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB |
07.10.2015 | Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB |
08.02.2016 | Einwenderbenachrichtigung - Verfahrensabschluss |