In seiner Sitzung am 01.07.2014 hat der Rat der Stadt die Verwaltung beauftragt, das Eigentum an der "Karstadt-Immobilie" zu erwerben, um die Entwicklung des Gesamtareals "Schillerplatz" mit der umliegenden Bebauung und inklusive der Überplanung der Karstadt-Immobilie konkret weiter zu betreiben.
Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 399 "Iserlohn Zentrum - Schillerplatz" bildet dabei den Auftakt zur nachfolgenden Projektentwicklung des Gesamtareals "Schillerplatz". Dabei soll das Bebauungsplanverfahren die Projektentwicklung begleiten und deren Ergebnisse in rechtsverbindliches Planungsrecht überführen
Termin | Verfahrensschritt |
---|---|
06.12.2014 | Aufstellungsbeschluss gem. § 13 a BauGB |