Es handelt sich um ein Planfeststellungsverfahren der Bezirksregierung Arnsberg. Die Stadt Iserlohn als zuständige Auslegungsbehörde ist für die Bekanntmachung zuständig.
Termin | Verfahrensschritt |
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23.11.2015 - 07.12.2015 | Allgemeine Einsichtnahme des Planfeststellungsbeschlusses |