Nach Fertigstellung der neuen Sportanlage nördlich der Refflingser Straße muss das Areal des mittlerweile brach gefallenen alten Sportplatzes einer neuen Nutzung zugeführt werden. Hierzu ist die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 352 "Kalthof - Sportplatz" nötig geworden.
Ziel des Bebauungsplans ist die Festsetzung von Wohngrundstücken. Außerdem sind die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Integration des Neubaugebietes in die natürliche und gebaute Umgebung planungsrechtlich zu sichern.
Termin | Verfahrensschritt |
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11.09.2007 | Aufstellungsbeschluss gem. § 13 a BauGB |
17.02.2014 - 22.02.2014 | Bürgerinformation gem. § 13a Abs. 3 BauGB |
24.08.2015 - 25.09.2015 | Öffentliche Auslegung gem § 3 Abs. 2 BauGB |
24.08.2015 - 25.09.2015 | Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB |
15.12.2015 | Satzungsbeschluss gem. § 7 GO NW i.V.m. § 86 BauO NRW |
20.01.2016 | Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB |