Der seit dem 30.07.2004 rechtsverbindliche Bebauungsplan 215 "Bernhard-Hülsmann-Weg" soll in einem Teilbereich geändert werden.
Ziel der Änderung ist es, einen Teil der im Planbereich festgesetzten Sonderbaufläche in Allgemeines Wohngebiet (WA) gem. § 4 BauNVO zu ändern. Der Bereich des städtischen Flurstücks 47, Flur 83, Gemarkung Iserlohn ist im Bebauungsplan als Sonderbaufläche mit Zweckbestimmung "Forschung, Bildung und Verwaltung" (Grundstück der Gesellschaft für Gerontotechnik mbH), als öffentliche Verkehrsfläche und als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt.
Die Stadt Iserlohn beabsichtigt das Grundstück als Wohnbaufläche zu vermarkten. Gleichzeitig soll im Bebauungsplan die Verkehrsführung der "Max-Plank-Straße" entsprechend der bestehenden Situation geändert werden. Grundlage für die Vermarktung des Grundstücks als Wohnbaufläche ist die Änderung der bestehenden Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans.
Termin | Verfahrensschritt |
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22.05.2012 | Aufstellungsbeschluss gem. § 13 a BauGB |
02.10.2012 - 05.11.2012 | Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB |
19.11.2012 - 30.11.2012 | Bürgerinformation gem. § 13a Abs. 3 BauGB |
24.05.2016 | Beschluss zur öffentlichen Auslegung |
08.06.2016 - 11.07.2016 | Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB |
23.06.2016 - 25.07.2016 | Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB |
04.10.2016 | Satzungsbeschluss gem. § 7 GO NW i.V.m. § 86 BauO NRW |
16.11.2016 | Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB |