Im Bereich nördlich der Drüpplingser Straße (B 233) besteht anhaltend ein Bedarf an Spiel-, Sport- und Freizeitanlagen für Kinder und Jugendliche. Insofern ist beabsichtigt, auf dem Außenbereichsgrundstück der Grundschule Drüpplingsen künftig Kinder- und Jugendeinrichtungen zuzulassen.
Zur Erlangung des erforderlichen Planungsrechts ist es notwendig, einen Bebauungsplan gemaß § 2 BauGB aufzustellen.
Termin | Verfahrensschritt |
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01.06.2010 | Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB |
31.10.2011 - 11.11.2011 | Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB |