Für den Bereich des Grundstücks "ehemaligen Ringlokschuppen / Gennaer Straße" sowie angrenzende Nachbargrundstücke wurde ein Bebauungsplan gem. § 13a BauGB aufgestellt. Die Abgrenzung des Plangebiets ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.
Das Gelände des ehemaligen Ringlokschuppens, welches seitens der Bahn entbehrlich wurde, wechselte am 31.03.2009 in den Besitz der Stadt Iserlohn über.
Ziel der Aufstellung ist die Entwicklung des Areals des ehemaligen Ringlokschuppens als
Mischgebiet. Aufgrund der vorhandenen gewerblichen Betriebsstrukturen ist als Nachfolgenutzung, auf dem Grundstück des ehemaligen Ringlokschuppens die Errichtung eines Ausbildungszentrums der Ausbildungsgesellschaft Mittel-Lenne geplant.
Mit Aufstellung des Bebauungsplans bietet sich gleichzeitig die Chance die angrenzenden
ungeordneten Nutzungen der Nachbargrundstücke planungsrechtlich zu erfassen und
städtebaulich zu strukturieren.
Voraussetzung für die Sicherstellung einer sinnvollen städtebaulichen Entwicklung in
diesem Bereich ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes. Entsprechend der benachbarten und geplanten Nutzung, wurde ein Mischgebiet (MI) gem. § 6 BauNVO festgesetzt.
Termin | Verfahrensschritt |
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09.03.2011 | Aufstellungsbeschluss gem. § 13 a BauGB |
30.01.2012 - 10.02.2012 | Bürgerinformation gem. § 13a Abs. 3 BauGB |
05.04.2012 - 11.05.2012 | Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB |
16.04.2012 - 27.04.2012 | Bürgerinformation gem. § 13a Abs. 3 BauGB |
17.12.2013 | Beschluss zur öffentlichen Auslegung |
10.01.2014 - 14.02.2014 | Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB |
20.01.2014 - 21.02.2014 | Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB |
08.04.2014 | Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB |
07.05.2014 | Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB |
08.05.2014 | Einwenderbenachrichtigung - Verfahrensabschluss |