Aufgrund zweier geplanter Doppelhaushälften soll der Bebauungsplan Nr. 147 "Dröscheder Feld" in einem Teilbereich geändert werden. Durch die neu geplante Bebauung würden die Baugrenzen in östliche Richtung um bis zu 5 Metern überschritten. Eine Überschreitung in dieser Größenordnung ist im Rahmen einer Befreiung gemäß § 31 BauGB nicht mehr möglich.
Das Bauvorhaben passt sich in Form und Umfang gut in die umgebende Bebauung ein. Die Grundzüge der Planung werden durch die Planänderung nicht berührt.
Termin | Verfahrensschritt |
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17.12.2008 - 20.01.2009 | Beteiligung der Behörden u. sonst. Träger öffentl. Belange gem. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB |
12.01.2009 - 23.01.2009 | Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB |
17.02.2009 | Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB |
14.03.2009 | Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB |