Der Bebauungsplan Nr. 232 Iserlohner Heide hat die Aufgabe, die Nutzungsart der gewerblichen Grundstücke im Bereich Iserlohner Heide neu zu strukturieren, insbesondere hinsichtlich der Nutzungsart Einzelhandel. Hierbei sollen Sondergebiete gem. § 11 Abs. 3 BauNVO festgesetzt werden, welche die Ansiedlung großflächiger Einzelhandelsbetriebe und deren Sortimente steuern sollen.
Damit werden die Aussagen und Empfehlungen des Einzelhandelsgutachtens - welche Bestandteil eines Handlungskonzeptes sind, das vom Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung am 14.03.2001 beschlossen wurde - umgesetzt.
Termin | Verfahrensschritt |
---|---|
08.06.1999 | Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB |
26.08.2002 - 27.09.2002 | Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB |
07.07.2003 - 18.07.2003 | Erneute Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (3) BauGB |
10.12.2003 | Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB |
18.06.2004 | Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB |