Das Erfordernis der Planaufstellung ergibt sich zum einen aus der Notwendigkeit, die verkehrstechnische Planung an die aktuelle Situation anzupassen. Die geplante Abbindung der Oestricher Straße in Höhe des Adlerweges ist aufgrund der Verkehrsberuhigungsmaßnahmen nicht mehr erforderlich. Der Durchgangsverkehr aus Richtung Iserlohn Zentrum Richtung Ortskern Dröschede verläuft größtenteils über den Hellweg bzw. die L743 und die Straße Im Hütten. Zusätzlicher Verkehr aus Richtung Süden über die Straße Kalkofen ist nicht zu erwarten, da ein weiterer Ausbau der Anbindung Kalkofen an die L743 (Karl-Arnold-Straße) auch für Schwerlastverkehr aus technischen Gründen nicht geplant ist.
Das Sondergebiet und das Wohngebiet sind im Rahmen der festgesetzten überbaubaren Flächen nur in ungenügendem Maß zu nutzen. Durch die Festsetzungen können die Gründstücke nicht in vollem Umfang ausgenutzt werden, wobei sich aufgrund großer Grundstückszuschnitte auch wirtschaftliche Nachteile für Eigentümer ergeben.
Weiterhin bietet die Änderung des Bebauungsplanes die Möglichkeit, die geplante Fußwegeverbindung zwischen Oestricher Straße und Handwerkerstraße als Grünzäsur mit privatem Begleitgrün auszubilden.
Termin | Verfahrensschritt |
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30.04.2004 | Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB |
10.05.2004 - 11.06.2004 | Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB |
21.12.2004 | Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB |
18.11.2005 | Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB |