Ziel der Änderung ist, durch die Änderung der Baugrenzen im Bebauungsplanänderungsbereich die Zulassung einer Erweiterung der Wohnbebauung im Bereich des Grundstücks Dümpelacker 113 , als Anbau an die bestehende Bebauung, welche nach den derzeit geltenden Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht möglich wäre.
Termin | Verfahrensschritt |
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01.04.2003 | Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB |
31.05.2003 | Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB |