Der obengenannte Bebauungsplan ist seit dem 20.07.1996 rechtsverbindlich.
Es ist beabsichtigt, die Verkehrsfläche - Zweckbestimmung: Stellplätze für Friedhofsbesucher - und die private Grünfläche gärtnerischer Nutzung, Gemarkung Lössel, Flur 5, Flurstücke 1126 und 1125 zur Bebauung freizugeben.
Die planungsrechtliche Grundvoraussetzung dafür ist die Änderung des o.g.
Bebauungsplanes.
Termin | Verfahrensschritt |
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12.09.2000 | Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB |
11.11.2000 | Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB |