Der seit dem 21.04.1978 rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. L 7 "Am Komer" soll für das Plangebiet geändert werden.
Es ist beabsichtigt, für den Planbereich neben Wohngebäuden auch nicht störende Handwerksbetriebe und sonstige nicht störende Gewerbebetriebe zuzulassen.
Nach den bestehenden Festsetzungen des Bebauungsplanes sind nicht störende Handwerksbetriebe und sonstige nicht störende Gewerbebetriebe ausgeschlossen. Im Plangebiet sind im Bestand bereits einige nicht störende Handwerks- und Gewerbebetriebe vorhanden. Diese sollen nun mit Änderung des Bebauungsplanes planungsrechtlich gesichert werden.
Termin | Verfahrensschritt |
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05.03.2008 - 11.04.2008 | Beteiligung der Behörden u. sonst. Träger öffentl. Belange gem. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB |
17.03.2008 - 21.04.2008 | Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB |