Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Notwendigkeit zur Errichtung von Unterstellmöglichkeiten zur Unterbringung von Verkaufsständen, z. B. des Weihnachtsmarktes, und weiteren Gerätschaften zur Durchführung diverser kultureller Veranstaltungen.
Um die Ergänzung durch die geplanten Nebengebäude planungsrechtlich zu ermöglichen, und das unter Denkmalschutz stehende Gebäudeensemble und dessen unmittelbare Umgebung zu sichern und zu erhalten, ist die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 328 "Barendorf" erforderlich.
Termin | Verfahrensschritt |
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27.09.2005 | Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB |
08.02.2007 - 02.03.2007 | Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB |
19.02.2007 - 02.03.2007 | Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB |
11.09.2007 | Beschluss zur öffentlichen Auslegung |
01.10.2007 - 07.11.2007 | Öffentliche Auslegung gem § 3 Abs. 2 BauGB |
01.10.2007 - 07.11.2007 | Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB |
18.12.2007 | Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB |
19.01.2008 | Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB |