Bebauungsplan in Bearbeitung

Bebauungsplan Nr. 338 -Oestrich-Altenaer Straße- 1. Änderung im Stadtteil Untergrüne

Ziel der Änderung ist die Festsetzung eines eingeschränkten Gewerbegebiets (GEe) für das dort vorhandene Betriebsgrundstück eines Bauunternehmers, um einerseits die Betriebsstätte dauerhaft an dem Standort zu sichern und andererseits bei gegebenenfalls erforderlichen Änderungen auf dem Grundstück bzw. im Betriebsablauf planungsrechtlich eine Grundlage zu haben.

Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 338 setzt für das Grundstück ein Mischgebiet gem. 6 BauNVO fest. Mischgebiete dienen dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Die Nutzungsarten Wohnen und Gewerbebetriebe müssen im Mischgebiet dabei gleichberechtigt vertreten sein (Nutzungsmischung). Eine Überprüfung der vorhandenen Nutzungen im Planbereich hat aber ergeben, dass die Festsetzung „Mischgebiet“ für den Änderungsbereich funktionslos ist, da in diesem Bereich ausschließlich eine gewerbliche Nutzung vorhanden ist. Die ehemals planerische Festsetzung „Mischgebiet“ steht damit im Widerspruch zu den tatsächlichen Verhältnissen im Gebiet. Der betreffende Bereich soll daher in ein eingeschränktes Gewerbegebiet (GEe) gem. § 8 BauNVO geändert werden.

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Ansprechperson zum Plan

Name Telefon E-Mail
Frau Annett Schwarz (02371) 217-2354 annett.schwarz@iserlohn.de

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