Bebauungsplan in Bearbeitung

Planverfahren Nr. 434 Aufhebungsverfahren BPL 135 Löbbeckenkopf - West im Stadtteil Iserlohn

Der Bebauungsplan Nr. 135 "Löbbeckenkopf-West" ist seit dem 11.02.1978 rechtsverbindlich und wurde aus dem damaligen Baugebietsplan der Stadt Iserlohn entwickelt.

Dieser Baugebietsplan erfüllt jedoch nicht die Anforderungen des BauGB´s und der landesgesetzlichen Vorschriften in der damaligen Fassunfg an übergeleitete Flächennutzungspläne. Es handelt sich bei diesem Baugebietsplan vielmehr um eine ordnungsbehördliche Verordnung, die vor dem Inkrafttreten des derzeitig wirksamen Flächennutzungsplanes durch Zeitablauf automatisch außer Kraft trat. Der daraus entwickelte Bebauungsplan verstößt deshalb gegen das Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB. Dieser Mangel ist nicht heilbar.

Der Rat der Stadt Iserlohn hat in Kenntnis dieses Sachstandes am 08.06.1999 einen Nichtanwendungsbeschluß0 für diesen Bebauungsplan gefasst. Da die Stadt jedoch keine Selbstverwerfungskompetenz besitzt, muss dem Nichtanwendungsbeschluss folgerichtig ein Aufhebungsverfahren folgen.

 

PLV_434_Aufhebung des Bebauungsplan Nr. 135 "Löbbeckenkopf-West"

übersichtsplan

Ansprechperson zum Plan

Name Telefon E-Mail
Frau Sabine Mäffert (02371) 217-2359 sabine.maeffert@iserlohn.de


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