Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 215 - 1. Änderung - Bernhard-Hülsmann-Weg im Stadtteil Dröscheder Feld

Der seit dem 30.07.2004 rechtsverbindliche Bebauungsplan 215 "Bernhard-Hülsmann-Weg" soll in einem Teilbereich geändert werden.

Ziel der Änderung ist es, einen Teil der im Planbereich festgesetzten Sonderbaufläche in Allgemeines Wohngebiet (WA) gem. § 4 BauNVO zu ändern. Der Bereich des städtischen Flurstücks 47, Flur 83, Gemarkung Iserlohn ist im Bebauungsplan als Sonderbaufläche mit Zweckbestimmung "Forschung, Bildung und Verwaltung" (Grundstück der Gesellschaft für Gerontotechnik mbH), als öffentliche Verkehrsfläche und als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt.

Die Stadt Iserlohn beabsichtigt das Grundstück als Wohnbaufläche zu vermarkten. Gleichzeitig soll im Bebauungsplan die Verkehrsführung der "Max-Plank-Straße" entsprechend der bestehenden Situation geändert werden. Grundlage für die Vermarktung des Grundstücks als Wohnbaufläche ist die Änderung der bestehenden Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans.

Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung

übersichtsplan

Ansprechperson zum Plan

Name Telefon E-Mail
Frau Annett Schwarz (02371) 217-2354 annett.schwarz@iserlohn.de

Ist eine Änderung von

Plandetails

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