Aktueller wirksamer Flächennutzungsplan

Planverfahren Nr. 324 - Neuaufstellung Flächennutzungsplan in Iserlohn

Im Jahr 1980 wurde der (erste) Flächennutzungsplan (FNP) für die Stadt Iserlohn wirksam. In den folgenden Jahren musste dieser immer wieder aktualisiert und den Erfordernissen der Stadtentwicklung angepasst werden. Er ist bisher mit 76 Änderungen überarbeitet worden. Durch diese Einzeländerungen geht zunehmend der Gesamtzusammenhang und die Steuerungsfähigkeit des FNP verloren.

Zum einen stammen seine Grundzüge aus den 1970er Jahren und entsprechen damit nicht mehr den heutigen Anforderungen an eine nachhaltige Stadtentwicklung. Zum anderen ergeben sich die Notwendigkeiten einer Neuaufstellung aus
 den veränderten demographischen Rahmenbedingungen,
 den Wirkungen des Strukturwandels,
 den neuen Anforderungen in den Bereichen Wohnen, Wirtschaft, Verkehr sowie zugehöriger Infrastruktur,
 den neuen Einschätzungen der Bedeutung der Umweltbelange und
 den gewandelten Leitvorstellungen der Stadt Iserlohn.

Vor diesem Hintergrund war es notwendig, im Zuge der Neuaufstellung den Flächennutzungsplan in seinen Grundzügen zu überarbeiten.

In dem neuen FNP sollen die grundlegenden Aussagen zu den beabsichtigten städtebaulichen Entwicklungen
im Hinblick auf die künftige Bodennutzung des gesamten Gemeindegebiets getroffen werden. Der FNP soll als übergeordnetes Steuerungselement eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung sicherstellen – dies vor allem in Hinblick auf die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen und auch
in der Verantwortung gegenüber künftigen Generationen.

Der Geltungsbereich des Flächennutzungsplans umfasst das gesamte Stadtgebiet von Iserlohn.

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übersichtsplan

Ansprechperson zum Plan

Name Telefon E-Mail
Herr Christian Hinrichs 02371-217-2352 Christian.Hinrichs@iserlohn.de


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