Bebauungsplan in Bearbeitung

Bebauungsplan Nr. 369 - Letmathe / Stübbeken im Stadtteil Letmathe

Der Ortsteil Stübbeken ist ein in sich geschlossener Siedlungsbereich, welcher nahezu vollständig durch Wohnbebauung in Form von Ein- und Zweifamilienhäusern geprägt ist.

Für das Gebiet liegt kein qualifizierter Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB vor. Die baurechtliche Zulässigkeit von Vorhaben in diesem Bereich richtet sich daher zur Zeit nach § 34 BauGB (Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile).

In letzter Zeit wurden wiederholt Anfragen von Grundstückseigentümern im Gebiet zur Bebaubarkeit ihrer Grundstücke in zweiter Baureihe gestellt. Größe und Zuschnitt der Grundstücke würden einer Nachverdichtung nicht entgegenstehen.
Mit Zulassung der Bebaubarkeit in zweiter Reihe, gem. der Beurteilung nach § 34 BauGB, erhöht sich künftig aber die Gefahr, dass sich das bisher noch weitestgehend vorhandene charakteristische Erscheinungsbild von Stübbeken "durchgrünte Waldsiedlung" im Laufe der Zeit ungeordnet weiterentwickelt und damit gravierend verändert.

Um den orts- und landschaftsprägenden Gesamteindruck der Siedlung zu erhalten und in geordnete Entwicklungsbahnen zu leiten, ist die Erarbeitung eines Bebauungsplanes erforderlich. Damit wird die mögliche Bebaubarkeit der Grundstücke, durch die Festsetzung von überbaubaren Flächen begrenzt. Die vorhandenen Freiflächen können dauerhaft gesichert werden.

Am 19.04.2010 fand auf Einladung der Verwaltung, im Ortsteil Stübbeken eine Bürgerinformationsveranstaltung statt, auf welcher für die Bürger die Möglichkeit bestand, sich ausführlich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie Auswirkungen der Planung zu informieren. Auf der Versammlung, an der ca. 170 Bürger von Stübbeken teilnahmen, wurde umfangreich über die Notwendigkeit der Aufstellung des Bebauungsplanes, sowie über die vorgestellten Entwurfsvarianten der Ortsentwicklung, mit den Vertretern der Verwaltung und den Bürgern diskutiert. Dabei wurde seitens der Bürger nahezu einstimmig der Wille zur Aufstellung des Bebauungsplanes bekundet, mit den Zielstellungen, die Festsetzungen an der vorhandenen Bebauung zu orientieren, die bestehenden Freiflächen dauerhaft zu sichern und weitere Bebauungen in zweiter Reihe auszuschließen.

Übersichtsbild

übersichtsplan

Ansprechperson zum Plan

Name Telefon E-Mail
Frau Annett Schwarz (02371) 217-2354 annett.schwarz@iserlohn.de


Plandetails
Impressum | Datenschutz