Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. L 03 - 2. Änderung - Am Katzenellbogen im Stadtteil Roden

Der seit dem 10.08.1964 rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. L 3 „Am Katzenellbogen“ soll gemäß § 13a BauGB im Bereich des Flurstücke 690 und 1050, Flur 6 der Gemarkung Lössel geändert werden. Der Stadt Iserlohn liegt für den Bereich der o. g. Flurstücke vom Eigentümer eine Anfrage hinsichtlich der Errichtung einer Mehrfamilienhausbebauung geplant. Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. L 3 teilt das Grundstück mit seinen getroffenen Festsetzungen in zwei Bereiche, mit entsprechend unterschiedlichen Ausnutzungsmöglichkeiten. Für die westliche Grundstückhälfte setzt der Bebauungsplan eine I-geschossige Bebauung fest, für die östliche hingegen eine II-geschossige Bebauung. Gemäß der unterschiedlich festgesetzten Geschossigkeit wurden im Bebauungsplan damit auch für das Grundstück unterschiedliche Grundflächenzahlen und Geschossflächenzahlen definiert. Diese Differenzierung soll nun mit Änderung des Bebauungsplans behoben werden. Zusätzlich ist mit Änderung des Bebauungsplans beabsichtigt, die bestehende Verkehrsflächensituation anzupassen.

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Ansprechperson zum Plan

Name Telefon E-Mail
Frau Annett Schwarz (02371) 217-2354 annett.schwarz@iserlohn.de

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