Sonstige Beteiligung in Bearbeitung

Gestaltungsrichtlinien für Sondernutzungen in der Innenstadt und im Zentrum Letmathe (Neuaufstellung) im Stadtteil Iserlohn, Letmathe

Sondernutzungen prägen das Erscheinungsbild des öffentlichen Raumes erheblich. Um eine stadtbildverträgliche und hochwertige Gestaltung der Sondernutzungen sowie der damit verbundenen Möblierung des öffentlichen Raumes zu gewährleisten, wurde neben einer überarbeiteten Gestaltungssatzung (mit örtlichen Bauvorschriften i. S. d. § 86 BauO NRW) auch ein Handbuch mit „Gestaltungsrichtlinien für Sondernutzungen" erarbeitet. Die Gestaltungsrichtlinien sollen dazu beitragen, die gestalterische Qualität der Sondernutzungen zu gewährleisten und eine Überfrachtung des öffentlichen Raumes oder eine Beeinträchtigung des Fußgängerverkehrs  zu vermeiden. Die Richtlinien dienen zugleich der Gleichbehandlung aller Gewerbetreibenden und entfalten ihre Außenwirkung durch die Anwendung der Verwaltung bei der Erteilung der Sondernutzungserlaubnisse.

Geltungsbereiche Zentrum und Letmathe

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