Ziel der Bebauungsplanänderung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erweiterung des ansässigen Lebensmitteldiscounters auf der südlichen Seite des Gebäudekörpers zu schaffen. Dies bedarf der Verschiebung einer Baugrenze und der Erhöhung der maximal zulässigen Verkaufsfläche von 1.000 qm auf 1.200 qm.
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Herr Christian Hinrichs | 02371-217-2352 | Christian.Hinrichs@iserlohn.de |