Anlass für die Planaufstellung ist eine Neubebauung des Geltungsbereichs mit zwei bis drei Wohngebäuden, die sich in die aufgelockerte Struktur der Umgebung einfügen und eine stadtgestalterisch angemessene Abgrenzung des Ortsrandes darstellen.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB aufgestellt.
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Herr Christian Hinrichs | 02371-217-2352 | Christian.Hinrichs@iserlohn.de |