Durch den geplanten Abbruch der Ladenzeile sowie des Vorstandsanbaus der Sparkasse soll das Gebäude an seiner Ostseite freigestellt und die Fassade gestalterisch zur Platzfläche aufgewertet werden. Der seit dem 03.02.1990 rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 196 "Iserlohn Stadtkern" setzt entlang des heutigen Vorstandsanbaus und der Ladenzeile gegenüber dem Schillerplatz eine Baulinie gem. § 23 Abs. 2 Baunutzungsverordnung fest. Inhalt der Änderung ist zum einen die Rückführung der Baulinie auf den eigentlichen Hauptbaukörper der Sparkasse, zum anderen wird der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 196 mit der neuen Führung der Baulinine synchronisiert.
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Herr Christian Hinrichs | 02371-217-2352 | Christian.Hinrichs@iserlohn.de |