Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 342 - 1. Änderung - Kalthof Wiemshohl im Stadtteil Kalthof

Der seit dem 09.03.2009 rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 342 Kalthof Wiemshohl wurde gem. § 13 BauGB im Bereich der Flurstücke 681, 373 und 686, Flur 31, der Gemarkung Hennen geändert.

Ziel der Planung ist eine Erweiterung der Baugrenzen nach Westen, um die Fortführung der Bauflucht an die Nachbargrundstücke anzupassen.

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Ansprechperson zum Plan

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Herr Wolfgang Klein (02371) 217-2357 Wolfgang.Klein@iserlohn.de


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