Der seit dem 09.02.1985 rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 151 Ortskern Oestrich/ Auf dem Beile soll gemäß § 13a BauGB im Bereich der Flurstücke 1672, 1175, 1792, 1673 (tlw.) und 1173 (tlw.) der Flur 21, der Gemarkung Oestrich geändert werden. Der Geltungsbereich der Änderung umfasst eine Fläche von ca. 3.665 m².
Am 03.12.2015 wurde im Feuerwehrausschuss der Beschluss zum Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Oestrich gefasst. Das Gebäude soll im Bereich der Straße An der Stennert in unmittelbarer Nachbarschaft zum bestehenden Friedhof realisiert werden. Aufgrund des schlechten Bauzustandes des derzeitigen Gerätehauses im Bereich der Turnhalle Kirchstraße 4 in Oestrich ist ein Neubau dringend notwendig.
Die planungsrechtliche Grundvoraussetzung für die geplante Baumaßnahme ist die Änderung des o.g. Bebauungsplanes.
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