Der Bebauungsplan Nr. 145 "Sümmern - Nord" ist seit dem 21.08.1982 rechtsverbindlich. Der Plan setzt neben den öffentlichen Verkehrsflächen insbesondere allgemeine Wohngebiete bzw. reine Wohngebiete fest.
Der Änderungsbereich liegt im westlichen Randbereich des Plangebietes an der Ritterhausstraße und beinhaltet die Flurstücke Gemarkung Sümmern, Flur 8, Flurstück 1662 und 433.
Name | Telefon | |
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Herr Christian Hinrichs | 02371-217-2352 | Christian.Hinrichs@iserlohn.de |