Der seit dem 09.02.1985 rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 151 "Ortskern Oestrich / Auf dem Beile" wurde gemäß § 13 BauGB im Bereich der Flurstücke 712 und 713 der Flur 22, der Gemarkung Oestrich geändert.
Auslöser für die Änderung des Bebauungsplanes in diesem Bereich, war ein Antrag des Eigentümers auf Erweiterung der für das Grundstück festgesetzten überbaubaren Fläche. Nach der bisherigen Festsetzung der Baugrenzen des Bebauungsplans war im Bereich des Grundstücks nur eine eingeschränkte Bebauung möglich. Aufgrund der Flexibilität in der Bebaubarkeit des Grundstücks wurden die bestehenden Baugrenzen erweitert.
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