Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 329 - 3. Änderung - Lebensmitteldiscounter und Einzelhandelsbetrieb - Brinkhofstraße / An Pater und Nonne (VBP) im Stadtteil Letmathe

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 329 "Lebensmittel- und Getränkemarkt – Brinkhofstraße / An Pater und Nonne" in Letmathe, welcher seit dem 26.05.2006 rechtsverbindlich ist, wurde in einem Teilbereich geändert. Der Plan dient der Ergänzung des bestehenden Einzelhandelsangebotes im Zentrum von Letmathe sowie der Sicherung einer verbrauchernahen Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfes und setzt insbesondere Baugebiete zur Unterbringung eines Lebensmitteldiscounters, eines Getränkemarktes sowie von Büros und Wohnungen fest.
Es wurde für den Lebensmitteldiscounter ein neues Konzept entwickelt, welches ein moderneres, inneres und äußeres Erscheinungsbild des Discounters beinhaltet. Zukünftig sollen alle neuen bzw. bestehenden Gebäude des Lebensmitteldiscounters diesem Standard entsprechen. Es ist daher geplant, den bestehenden Discounter komplett durch einen modernen Neubau zu ersetzen. Um den geplanten Neubau realisieren zu können, war die Anpassung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 329 durch eine Änderung notwendig.

Geltungsbereich der 3. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 329

übersichtsplan

Ansprechperson zum Plan

Name Telefon E-Mail
Frau Annett Schwarz (02371) 217-2354 annett.schwarz@iserlohn.de

Ist eine Änderung von

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