Der seit dem 1.11.2008 rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 337 »Sümmern Dahlbreite« soll gemäß § 13 BauGB in Teilen geändert werden.
Anlass hierfür bilden Konkretisierungs- und Anpassungserfordernisse, um im Rahmen dieser Angebotsplanung in dem für eine Seniorenwohnanlage vorgesehenen Bereich zukünftig mehr Spielräume für optionale Konzeptionen einer solchen Anlage zuzulassen.
Darüber hinaus sollen in diesem Zuge einige textlichen und gestalterischen Festsetzungen in Hinblick auf zwischenzeitliche Erfahrungen aus der Genehmigungspraxis punktuell und geringfügig
ergänzt, konkretisiert bzw. modifiziert werden.
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Herr Christian Hinrichs | 02371-217-2352 | Christian.Hinrichs@iserlohn.de |