Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. L 11 - 2. Änderung - An der Stennert im Stadtteil Oestrich

Der seit dem 08.11.1967 rechtsverbindliche o.g. Bebauungsplan soll im Bereich der Grundstücke "Kampstraße 9 - 23" und "Im Wietloh 1a, 1b" geändert werden.
Es ist beabsichtigt, für die Grundstücke "Kampstraße 9 - 19" zusätzliche Bauvorhaben in Form von Einfamilienhäusern im nördlichen Grundstücksbereich zu ermöglichen. Nach der derzeitigen Festsetzung des Bebauungsplans ist die überbaubare Fläche begrenzt auf den südlichen Grundstücksbereich, der bestehenden Bebauung an der Kampstraße festgesetzt. Aufgrund der großen Grundstückstiefen von ca. 65,00 m ist eine Nachverdichtung in den rückwärtigen Grundstücksbereichen möglich. Sie stellt städtebaulich eine sinnvolle Ergänzung zur bestehenden Bebauung dar.

Die planungsrechtliche Grundvoraussetzung zur Realisierung des geplanten Bauvorhabens ist die Änderung des o.g. Bebauungsplanes. Die festgesetzte überbaubare Fläche soll entsprechend der geplanten Bebauung nach Norden erweitert werden. Die Änderung entspricht einerseits der städtebaulichen Zielsetzung der Ausweisung von Flächen aus dem Erfordernis der Deckung des aktuellen Wohnbedarfs heraus, und andererseits dem Grundsatz des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden in Hinsicht auf das immer knapper werdende Baugrundangebot im erschlossenen Innenbereich.

Mit der Änderung soll gleichzeitig die im Bebauungsplan festgesetzte Art der baulichen Nutzung von Kleinsiedlungsgebiet (WS) gem. § 2 BauNVO einheitlich für den gesamten Geltungsbereich in Allgemeines Wohngebiet (WA) gem. § 4 BauNVO geändert werden.

Geltungsbereich des Plangebietes

übersichtsplan

Ansprechperson zum Plan

Name Telefon E-Mail
Frau Annett Schwarz (02371) 217-2354 annett.schwarz@iserlohn.de

Ist eine Änderung von

Plandetails

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