Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 354 - Drüpplingsen-Bertingloher Weg im Stadtteil Drüpplingsen

Die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 354, “Drüpplingsen - Bertingloher Weg” ist notwendig geworden, um die Verkehrsflächen im östlichen Anschnitt des Bertingloher Weges erstmalig endgültig herzustellen.
Der bislang vorhandene Ausbau muss als Provisorium betrachtet werden; Provisorien dieser Art erfordern regelmäßig einen nicht zu vertretenden Reparatur- und Unterhaltsaufwand. Es ist daher geboten, die Erschließungsanlage im Plangebiet endgültig fertig zu stellen und nach den Vorgaben des Baugesetzbuches abzurechnen.
Das Plangebiet ist weitgehend mit Wohngebäuden bebaut, sodass ein weitergehendes Planerfordernis lediglich vor dem Hintergrund etwaiger Verdichtungsabsichten besteht.
Ausreichend ist daher ein sog. einfacher Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 3 BauGB, der lediglich Festsetzungen über die öffentlichen Verkehrsflächen sowie über die im Plangebiet vorherrschende Geschossflächenzahl enthält. Im Übrigen richtet sich die Zulässigkeit von Vorhaben weiterhin nach § 34 BauGB.

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Ansprechperson zum Plan

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Herr Wolfgang Klein (02371) 217-2357 Wolfgang.Klein@iserlohn.de


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