Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 249 - Weingarten im Stadtteil Iserlohn

Einzelhandelsstandorte an peripheren Standorten werden immer mehr zu einer Bedrohung für die Innenstädte. In Anbetracht der ohnehin zunehmenden Knappheit von Gewerbeflächen in Iserlohn ist es daher ohne Frage geboten, den Gewerbestandort im Bereich zwischen Baarstraße und Burgweg planungsrechtlich zu schützen und somit auch hier dem zunehmenden Ansiedlungsdruck weiterer Einzelhandelsnutzungen nachhaltig zu begegnen. Zur Gewährleistung einer gewerblich orientierten Entwicklung dieses Bereiches hat der Rat der Stadt Iserlohn bereits am 13.11.2001 beschlossen, im Bereich Weingarten einen Bebauungsplan aufzustellen.

Der Rat der Stadt Iserlohn hat am 17.02.2009 die Fortschreibung des Einzelhandelsgutachtens für die Gesamtstadt (GMA - Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH / Köln im Mai 2008) mit der Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche sowie einer Iserlohner Sortimentsliste als Vorgabe planungs- und bauordnungsrechtlicher Entscheidungen beschlossen.
Hierauf aufbauend sind die im Plangebiet zulässigen Nutzungen dahingehend einzuschränken, dass zentren- bzw. nahversorgungsrelevante Warensortimente, Dienstleistungen und sonstige Angebote grundsätzlich ausgeschlossen werden.

Untergeordnete, zentrenrelevante Randsortimente sowie ein untergeordneter Direktverkauf an der Stätte der Produktion können ausnahmsweise zugelassen werden. Die hierfür vorgesehene Verkaufsfläche darf 100m² / Betrieb nicht überschreiten. Diese Möglichkeit trägt der heutigen, häufig wechselnden Struktur der Nebensortimente im Einzelhandel bzw. dem Trend nach Direktverkäufen an der Produktionsstätte Rechnung. Schädigende Auswirkungen auf die Iserlohner Zentrenstruktur sind hierdurch nicht zu erwarten, da die Verkaufsfläche auf max. 100m² je Betriebsstätte beschränkt ist.

Mit den v.g. Festsetzungen wird die Innenstadt als Einzelhandelsstandort gestärkt und für die Zukunft gesichert. Darüber hinaus werden die Gewerbegrundstücke im Plangebiet nachhaltig vor einer weiteren Umnutzung in Richtung Einzelhandel geschützt. Weiterhin besteht die Chance, dass die Grundstückspreisentwicklung auf innerstädtischen Gewerbeflächen moderater ausfällt und dadurch auch für aufstrebende, zu Beginn häufig weniger finanzstarke Gewerbebetriebe die Möglichkeit besteht, sich im Stadtgebiet anzusiedeln.

Die Vorgaben des Zentrenkonzeptes für die Stadt Iserlohn werden damit umgesetzt. Bestehende Einrichtungen und Nutzungen genießen Bestandschutz.

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