Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 298 - Grüner Weg im Stadtteil Iserlohn

Die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 298, Grüner Weg ist notwendig geworden, um die Verkehrsflächen in Teilbereichen erstmalig herzustellen.
Der vorhandene Ausbau muss teilweise als Provisorium betrachtet werden; Provisorien dieser Art erfordern regelmäßig einen nicht zu vertretenden Reparatur- und Unterhaltsaufwand. Es ist daher geboten, die Erschließungsanlagen im Plangebiet endgültig fertig zu stellen und nach den Vorgaben des Baugesetzbuches abzurechnen.

Das Plangebiet ist weitgehend mit Wohngebäuden bebaut, sodass ein weitergehendes Planerfordernis lediglich vor dem Hintergrund etwaiger Verdichtungsabsichten besteht.
Ausreichend ist daher ein sog. einfacher Bebauungsplan im Sinne von § 30 Abs. 3 BauGB, der lediglich Festsetzungen über die öffentlichen Verkehrsflächen sowie über die in diesem Gebiet vorherrschende Geschossflächenzahl enthält.

Im Übrigen richtet sich die Zulässigkeit von Vorhaben in diesem Plangebiet auch weiterhin nach § 34 BauGB.
Aus Gründen der Rechtssicherheit bei der Abrechnung von Erschließungs-kostenbeiträgen genügt ebenfalls ein einfacher Bebauungsplan, der im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB aufgestellt werden kann.

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übersichtsplan

Ansprechperson zum Plan

Name Telefon E-Mail
Herr Wolfgang Klein (02371) 217-2357 Wolfgang.Klein@iserlohn.de


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