Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 234 - 1. Änderung - Sümmern - Burggräfte im Stadtteil Sümmern

Anlass für die Änderung des Bebauungsplanes ist die Notwendigkeit, die festgesetzten Baufenster dem aktuellen Baugeschehen anzupassen. Konkreter Anlass ist eine Baugrenzenüberschreitung eines Bauvorhabens von ca. 4,00 m. Das Vorhaben wird befürwortet, da die o.g. Ziele der Planung nicht berührt werden und sie städtebaulich zu vertreten ist. Mit der Festsetzung der verhältnismäßig eng gefassten Baufelder ist von Anfang an mit einkalkuliert worden, dass bei konkreten Bauvorhaben die Baugrenzen aufgrund der individuellen Planungen teilweise geringfügig überschritten werden. Dies wurde bei den schon realisierten Bauvorhaben durch Befreiungen von dieser Festsetzung ermöglicht. Eine Überschreitung von ca. 4,00 m wird jedoch durch den § 31 Abs. 2 BauGB, der die Befreiungsvoraussetzungen enthält, nicht mehr gedeckt.

Da eine Durchsetzung der Festsetzung eine unbeabsichtigte Härte gegenüber dem Bauherrn darstellen würde, soll durch eine einfache Änderung des Bebauungsplanes gem. § 13 BauGB die Planung ermöglicht werden.

Um den Bebauungsplan an die tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen, ist eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich.

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Herr Christian Hinrichs 02371-217-2352 Christian.Hinrichs@iserlohn.de

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