Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 212 - 2. Änderung - Gewerbegebiet Kalthof / Zollhaus im Stadtteil Kalthof

Inhalt dieser Bebauungsplanänderung ist eine Neufestsetzung zur Höhenlage
der Betriebsgrundstücke im Bereich östlich der Haupterschließungsstraße. Unter Wahrung des angestrebten Landschaftbildes kann hierdurch auch der Forderung nach bedarfsgerechten Betriebsgrundstücken entsprochen werden.

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Ansprechperson zum Plan

Name Telefon E-Mail
Herr Wolfgang Klein (02371) 217-2357 Wolfgang.Klein@iserlohn.de

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