In einer zweiten Baureihe hinter dem Grundstück In der Aue 13" sollen drei Einfamilien-Wohnhäuser entstehen.
Der Bereich hinter dem Grundstück In der Aue 13" beurteilt sich nach § 34 BauGB. Danach ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Die angedachte Wohnbebauung nimmt an diesem Verfahren nicht teil. Die Änderung bezieht sich ausschließlich auf die zusätzliche öffentliche Verkehrsfläche.
Um den Bereich hinter dem Grundstück In der Aue 13" bebaubar zu machen, bzw. die Erschließung zu sichern, ist es erforderlich, eine Erschließungsanlage in diesen Bereich zu führen.
Name | Telefon | |
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Herr Christian Hinrichs | 02371-217-2352 | Christian.Hinrichs@iserlohn.de |