Die Planung erfolgt auf städtischem Grundstück. Nach der derzeitigen Festsetzung im Bebauungsplan ist für diesen Bereich ein Hundeübungsplatz auf der Grünfläche nicht zulässig.
Ziel der Änderung dabei ist die Festsetzung der privaten Grünfläche mit Kennzeichnung der Zweckbestimmung Hundeübungsplatz.
Zusätzlich wird die Lage eines zum Platz zugeordneten Vereinsgebäudes / Geräteschuppens durch eine Baugrenze auf dem Grundstück festgesetzt.
Die Änderung erfolgt im Zuge der Durchführung des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 BauGB. Die Grundzüge der Planung werden dabei nicht berührt, da die Festsetzung private Grünfläche im Plan bestehenbleibt und sich die Bebauungsplanänderung nur auf die Umbenennung der Zweckbestimmung von Dauerkleingartenanlage auf Hundeübungsplatz bezieht.
Name | Telefon | |
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Frau Annett Schwarz | (02371) 217-2354 | annett.schwarz@iserlohn.de |