Aufgrund zwei geplanter Bauvorhaben soll der Bebauungsplan Nr. 147 Dröscheder Feld in einem Teilbereich geändert werden. Es ist beabsichtigt auf dem Flurstück 274, Flur 84, Gemarkung Iserlohn, das inzwischen geteilt wurde, zwei Einfamilienhäuser zu errichten. Durch die geplante Bebauung würden die Baugrenzen in östlicher und westliche Richtung um jeweils ca. 3 Meter überschritten. Eine Überschreitung der Baugrenzen in dieser Größenordnung ist im Rahmen einer Befreiung gem. § 31 BauGB nicht mehr möglich. Um die Realisierung der geplanten Bauvorhaben zu ermöglichen muss somit der Bebauungsplan geändert werden.
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Herr Wolfgang Klein | (02371) 217-2357 | Wolfgang.Klein@iserlohn.de |