Es wird darauf hingewiesen, dass die Inhalte der ersten Änderung in einem Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. 347 "Sümmern - Poths Kreuz" eigearbeitet sind. Es gibt somit keine separate Plandarstellung für den Bebauungsplan Nr. 347.
Zweck des Bebauungsplans ist die Festsetzung von Wohnbauland und damit die Realisierung von ca. 20 Wohneinheiten sowie die Schaffung von rechtlichen Rahmenbedingungen, die die Integration des Neubaugebietes in die natürliche und gebaute Umgebung sowie seine Erschließung sicherstellen. Auch eine weiterhin hohe Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken erfordert die Aufstellung des Bebauungsplans, da bebaubare Grundstücke in Sümmern so gut wie nicht mehr zur Verfügung stehen.
Name | Telefon | |
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Herr Christian Hinrichs | 02371-217-2352 | Christian.Hinrichs@iserlohn.de |