Es ist beabsichtigt einen Teil der landwirtschaftlichen Fläche östlich der Straße "Am Spring" einer baulichen Nutzung in Form von Einzel- und Doppelhäusern zuzuführen.
Das Gebiet ist bislang dem Außenbereich gemäß § 35 BauGB zuzuordnen; der Flächennutzungsplan stellt den Bereich als Wohnbaufläche dar. Zur Erlangung des erforderlichen Planungsrechts ist die Aufstellung eines Bebauungsplans veranlasst.
Name | Telefon | |
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Herr Wolfgang Klein | (02371) 217-2357 | Wolfgang.Klein@iserlohn.de |