Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 151 - 4. Änderung - Ortskern Oestrich / Auf dem Beile - im Stadtteil Oestrich

Der seit dem 09.02.1985 rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 151 "Ortskern Oestrich / Auf dem Beile" soll gemäß § 13 BauGB in einem Teilbereich geändert werden.
Ziel der Änderung ist die Konkretisierung der Zweckbestimmung der festgesetzten Gemeinbedarfsfläche, um vorhandene und geplante Anlagen und Einrichtungen auf der Fläche planungsrechtlich zu sichern.

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übersichtsplan

Ansprechperson zum Plan

Name Telefon E-Mail
Frau Annett Schwarz (02371) 217-2354 annett.schwarz@iserlohn.de

Ist eine Änderung von

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