Der Rat der Stadt hat am 12.06.2007 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 338 "Oestrich - Altenaer Straße" gem. § 13a BauGB beschlossen.
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist, die im rückwärtigen Bereich der Altenaer Straße ausgebaute Verkehrsfläche erstmalig als öffentliche Verkehrsfläche planungsrechtlich festzusetzen. Damit kann die Straße nach Abschluss des Planverfahrens als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet werden.
Gleichzeitig sollen mit Aufstellung des Bebauungsplanes die im Geltungsbereich liegenden Grundstücksflächen planungsrechtlich geordnet und der vorhandenen Nutzung zugewiesen werden. Als Art der baulichen Nutzung soll im Bebauungsplan ein Mischgebiet (MI) gem. § 6 BauNVO festgesetzt werden.
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