Der Bebauungsplan Nr.117, Blatt 1 "Dortmunder Straße - Alexanderstraße" ist seit dem 15.03.1986 rechtsverbindlich und setzt im Änderungsbereich öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Friedhof fest.
Eine Teilfläche wird derzeit als Friedhofsgärtnerei genutzt. Außerdem befindet sich hier das Wohnhaus Lilienthalstraße 3. Beide Nutzungen entsprechen nicht der Festsetzung des Bebauungsplanes.
Neben der planungsrechtlichen Sicherung der Friedhofsgärtnerei soll die Möglichkeit geschaffen werden, statt des o.g. Wohnhauses eine weitere friedhofsbezogene Nutzung in die Grünfläche zu integrieren.
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