Im östlichen Stadtgebiet im Bereich zwischen Reiterweg im Norden und Mendener Landstraße im Süden befindet sich ein Bau- und Gartenmarkt, der umstrukturiert werden soll. Um dafür die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, soll der Bebauungsplan Nr. 419 den rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 193 überlagern. Abweichend zum bisherigen Planungsrecht soll der Bebauungsplan Nr. 419 u. a. eine ca. 10 % höhere zulässige Verkaufsflächenobergrenze festsetzen.
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Herr Christian Hinrichs | 02371-217-2352 | Christian.Hinrichs@iserlohn.de |