Für den vorgeschlagenen Änderungsbereich wird seit Inkrafttreten des Bebauungsplanes im Jahr 1982 unter anderem festgesetzt, dass im 1. Obergeschoss, im Erdgeschoss und im 1. Untergeschoss nur Verkaufs- und Lagernutzungen sowie Park- und Stellplätze mit den dazugehörigen Nebennutzungen zulässig sind. Diese Festsetzung („MKo“) hat sich als nicht umsetzbar herausgestellt und entspricht auch nicht den derzeit realisierten Nutzungen. Sie stellt aus Sicht der Verwaltung auch keine wünschenswerte Entwicklung (mehr) dar, sondern beeinträchtigt die Nutzungsmöglichkeiten des Gebäudekomplexes erheblich. Die vorgesehene Änderung soll im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt werden.
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Herr Christian Hinrichs | 02371-217-2352 | Christian.Hinrichs@iserlohn.de |