Vorrangiges Ziel der Planung ist einerseits die Sicherung der vorhandenen Gewerbeflächen vor dem Hintergrund der Knappheit von ausgewiesenen Gewerbeflächen in Letmathe, sowie andererseits die planungsrechtliche Festsetzung und Sicherung des Brückenbauwerks im Bereich der Kläranlage Letmathe sowie damit verbunden der Erschließung und Anbindung des Bereiches über die Oeger Straße.
Vor dem Hintergrund, dass gewerbliche Bauflächen in Iserlohn und vor allem in Letmathe nicht mehr in ausreichender Menge vorhanden sind, ergibt sich ein Handlungsbedarf hinsichtlich einer Regelung der planungsrechtlichen Sicherung und Festsetzung der Nutzungsart der bestehenden vorhandenen Gewerbeflächen.
Name | Telefon | |
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Frau Annett Schwarz | (02371) 217-2354 | annett.schwarz@iserlohn.de |