Die 9. Änderung des Flächennutzungsplans steht im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 449/1 Dröscheder Feld - Max-Planck-Straße / Bernhard-Hülsmann-Weg - westlicher Bereich, welcher die planungsrechtliche Grundlage für die Realisierung des zweiten Bauabschnitts auf dem ehemaligen Kasernengelände schaffen soll.
Aufgrund der angestrebten städtebaulichen Entwicklung stimmt die Darstellung des Flächennutzungsplans nicht mit den geplanten künftigen Festsetzungen einer Wohnbaufläche überein. Um die geplanten Stadtentwicklungsziele auf dem Areal umzusetzen und hierfür das verbindlichen Planungsrecht schaffen zu können, ist grundlegend eine Änderung der bisherigen Sonderbaufläche in eine Wohnbaufläche im Flächennutzungsplan erforderlich.
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