Der seit dem 24.11.1970 rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. L10 „Markenfeld “ soll in einem Teilbereich gem. § 2 BauGB geändert werden.
Ziel der Änderung ist im Sinne einer Vorsorge sicherzustellen, dass es im Gewerbegebiet Markenfeld nicht zu städtebaulich unerwünschten Änderungen mit nachteiligen Auswirkungen für die nähere Umgebung kommt. Es ist daher geplant im Gewerbegebiet zukünftig die Ansiedlung von Betriebe auszuschließen, von denen eine hohe als unverträglich und unzulässig einzustufende Belastung des Umfelds ausgeht.
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