Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung umfasst den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 352 "Kalthof - Am Sportplatz" In der Bebauungsplanänderung soll eine Festsetzung aufgenommen werden, die eine Überschreitung der Baugrenzen durch Terrassenüberdachungen in einer Tiefe von max. 4,0 m und einer Breite von maximal der Hälfte der jeweiligen Fassadenbreite des Hauptkörpers als Ausnahme gem. § 31 Abs. 1 BauGB zulässig ist, soweit landesrechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen.
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